1) Deutsch als Zweitsprache

Definition

In dieser Wettbewerbskategorie haben Schüler die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten anhand eines österreichischen Liedes/ Liedes in deutscher Sprache zu demonstrieren.

Teilnahmebedingungen

1. Am Liedvortrag dürfen nur die Jahrgänge 2000-2004 teilnehmen.

2. Beim Liedvortrag erfolgt die Punktevergabe nach folgenden Kriterien: Timbre, Stimmlage, Rhythmus, Aussprache und Akzent, Dialekt, Interpretation und Kostüm.

3. Teilnehmer die in den letzten Jahren am Sprach und Kulturwettbewerb teilgenommen und im Österreichfinale in dieser Kategorie die Plätze 1-3 belegt haben, dürfen an dieser Kategorie nicht erneut teilnehmen. An allen anderen Kategorien ist eine Teilnahme möglich. Teilnehmer die beim Finale in der Türkei vertreten waren, können an keiner Disziplin und Kategorie erneut teilnehmen.

4. Beim Liedvortrag ist es zu empfehlen, Lieder aus der Empfehlungsliste zu nehmen. Hierfür werden unsererseits Hintergrundlieder zur Verfügung gestellt. Falls andere Lieder bevorzugt werden, ist die Hintergrundmusik selbst zu organisieren. Es werden nur professionelle Aufnahmen akzeptiert!

Definition

In dieser Wettbewerbskategorie haben die Schüler die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten anhand eines österreichischen Gedichtes/ Gedichtes in deutscher Sprache zu demonstrieren.

Teilnahmebedingungen

1. In dieser Disziplin können nur die Jahrgänge 2000-2004 teilnehmen.

2. Teilnehmer welche in den letzten Jahren am Sprach und Kulturwettbewerb teilgenommen und im Österreichfinale in dieser Kategorie die Plätze 1-3 belegt haben, dürfen an dieser Kategorie nicht erneut teilnehmen. An allen anderen Kategorien ist eine Teilnahme möglich. Teilnehmer die beim Welt-Finale vertreten waren, können an keiner Disziplin und Kategorie erneut teilnehmen.

3. Beim Gedichtvortrag wird die Punktierung nach folgenden Kriterien vergeben: Beherrschung des Textes, Bühnenperformance, Betonung, Gestik und Mimik, Auswahl der Begleitmusik und Kostüm.

4. Beim Gedichtvortrag ist es zu empfehlen, Gedichte aus der Empfehlungsliste zu nehmen. Bei Eigenauswahl eines Gedichtes und darin nichtpassendem Inhalt besteht die Möglichkeit, dass das Gedicht im Finale vom Organisator geändert werden kann.

5. Der Teilnehmer hat seine Hintergrundmusik selbst zu organisieren.

6. Das Gedicht darf die Dauer von 5 Minuten nicht überschreiten.

Definition

Eine Wettbewerbskategorie, die im Gegensatz zu den anderen Kategorien mehr Freiraum bietet. Die Schüler zeigen eine Bühnenperformance mit Unterstützung ihrer Körpersprache, Gestik und Mimik. Sie beweisen, wie gut sie die deutsche Sprache einsetzen können, sei es in einem Sketch, einer Comedyeinlage oder einer anderen Darbietungsform, bei der der Einsatz der türkischen Sprache eine zentrale Rolle spielt.

 

Teilnahmebedingungen

1. Am Theater und Talentwettbewerb dürfen nur die Jahrgänge 2000-2004 teilnehmen.

2. Für den Theater und Talentwettbewerb gibt es eine Vorausscheidung. Den Regionalfinals ist es frei beliebig wie viele Wettbewerber angenommen werden. Die Besten werden zum Halbfinale eingeladen.

3. Teilnehmer die in den letzten Jahren am Sprach- und Kulturwettbewerb teilgenommen und im Österreichfinale in dieser Kategorie die Plätze 1-3 belegt haben, dürfen an dieser Kategorie nicht erneut teilnehmen. An allen anderen Kategorien ist eine Teilnahme möglich. Teilnehmer die beim Welt-Finale vertreten waren, können an keiner Disziplin und Kategorie erneut teilnehmen

4. Die Videoaufzeichnung in hoher Qualität muss bis zum 21.02.2016 auf den FTP-Server hochgeladen werden. In denselben Ordner muss außerdem eine Textdatei mit einer Kurzbeschreibung (Region, Name des Films, Thema, Dauer, Schauspieler u. ä.) hinzugefügt werden. Die Dateinamen des Films und der Textdatei müssen übereinstimmen.

5. Das Theaterstück sollte nicht länger als 8 Minuten dauern.

6. In dieser Disziplin ist es sowohl möglich als Einzelner teilzunehmen, als auch in einer Gruppe mit

7. max. 6 Teilnehmern.

8. Die Jury bewertet folgende Kriterien: Sprachniveau, Bezug des Theaterstücks zur österreichischen Kultur, Exklusivität/Originalität, Timbre, Schauspielerisches Talent und Zeitausnutzung und Szenario.

Teilnahmebedingungen

1. Am österreichischen Volkstanzwettbewerb dürfen nur die Jahrgänge 1999-2004 teilnehmen.

2. Für diese Kategorie gibt es eine Vorausscheidung. Die Besten werden zum Halbfinale eingeladen. Neben den Wettbewerben können auch verschiedene Gruppen zur Bühnenshow eingeladen werden.

3. Mannschaften die in den vergangenen Jahren am Sprach und Kulturwettbewerb in dieser Disziplin teilgenommen haben, dürfen nicht erneut teilnehmen. Eine erneute Teilnahme ist nur möglich, wenn mindestens die Hälfte der Mannschaftsteilnehmer neu im Team ist.

4. Die Volkstänze werden traditionell aufgeführt, hierbei stehen die ästhetische Aspekte im Vordergrund.

5. Der zu bewertende Auftritt muss von einer festinstallierten Kamera frontal und ununterbrochen gefilmt, das genutzte Areal und die Mannschaft scharf zu sehen sein. Die Aufnahme darf keinesfalls aus verschiedenen Winkeln oder ein und ausgezoomt dargestellt werden. Falls die Mannschaft Tracht und traditionelle Kostüme besitzt, sollten diese bei der Aufzeichnung getragen werden. Falls keine Tracht/ Kostüme vorhanden sind, sollten einheitliche Kleider getragen werden

6. Die Videoaufzeichnung in hoher Qualität muss bis zum 21.02.2016 auf den FTP-Server hochgeladen werden. In denselben Ordner muss außerdem eine Textdatei mit einer kurzen Beschreibung (Name, Nachname der Teilnehmer, Volkstanzregion) hinzugefügt werden. Die Dateinamen der Aufzeichnung und der Textdatei sollten übereinstimmen.

7. Es wird nach ästhetischer Präsentation und eingehaltenen Kriterien bewertet.

8. Die Teilnehmer müssen die Hintergrundmusik für die Volkstänze selbst organisieren. Es werden nur professionelle Aufnahmen akzeptiert.

9. Die Tracht /Kostüme sollten der Region und dem Stil des Volkstanzes entsprechen und harmonieren. Übertriebene Accessoires oder Schmuckstücke sollten vermieden werden.

10. DieTracht/ Kostüme müssen von jeder Mannschaft selbst beschafft werden. Bevor dieTracht/ Kostüme angeschafft wird, ist es zu empfehlen, die Kostümverantwortlichen zu kontaktieren.

11. Die Dauer der Aufritte sollten zwischen 5-7 Minuten dauern. Falls es ein Intro geben sollte, ist dieses nicht länger als 60 Sekunden zu wählen.

Dies ist eine Wettbewerbskategorie, in der die Teilnehmer des Sprach- und Kulturwettbewerbs ihr eigenes Bundesland mit seinen historischen, touristischen und kulturellen Reichtümern vorstellen.

Teilnahmebedingungen

1. Der Stand muss mit Materialien zur Vorstellung des Bundeslandes ausgestattet sein.

2. Alle Informationen sollen in deutscher Sprache sein.

3. Die Teilnahme an dieser Kategorie erfolgt in Teams.

4. Die Jurymitglieder werden den besten Stand ermitteln. Der Preis wird dem ganzen Team verliehen. Außerdem erhält jedes Teammitglied eine Medaille.

5. Materialien, die verwendet werden können: Fahne des Bundeslandes, Bilder, Poster, Video und Broschüren über das Bundesland, Volkstänze in Begleitung von traditioneller Musik usw.

6. Die Maße des Standes betragen: ca. 2 x 3 m

7. Bei der Bewertung der Stände wird auf die Originalität, den Reichtum des Materials, die gebotenen Aktivitäten, den visuellen Eindruck und das Interesse der Besucher geachtet werden.

2) Türkisch als Fremdsprache

Definition

In dieser Wettbewerbskategorie haben Schüler die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten anhand eines türkischen Liedes zu demonstrieren.

Teilnahmebedingungen

1. Am Liedvortrag dürfen nur die Jahrgänge 1999-2003 teilnehmen.

2. Teilnehmer die in den letzten Jahren am Sprachwettbewerb teilgenommen und im Österreichfinale in dieser Kategorie die Plätze 1-3 belegt haben, dürfen an dieser Kategorie nicht erneut teilnehmen. An allen anderen Kategorien ist eine Teilnahme möglich. Teilnehmer die beim Finale in der Türkei vertreten waren, können an keiner Disziplin und Kategorie erneut teilnehmen.

3. Beim Liedvortrag werden die Punkte nach folgenden Kriterien vergeben: Türkischniveau, Timbre, Stimmlage, Rhythmus, Aussprache und Akzent, Interpretation und Kostüm.

4. Liedvortragsteilnehmer müssen eine A2 Türkischprüfung ablegen. Das Ergebnis dieser Prüfung stellt 40% der Gesamtpunkte dar. Die Gesamtpunkte setzten sich aus 60% aus der Leistung/Performanz und 40% aus der Türkischprüfung zusammen. Beispiel: Werden im Liedvortrag 70 von 100 Punkten in Performanz und 50 Punkte in der Türkischprüfung erreicht, setzt sich das Gesamtergebnis wie folgt zusammen: (70 Punkte x 0,6) + (50 Punkte * 0,4) = 62 Punkte. Die Platzierung erfolgt nach der Gesamtpunktezahl.

5. Beim Liedvortrag ist es zu empfehlen, Lieder aus der Empfehlungsliste zu nehmen. Hierfür werden unsererseits Hintergrundlieder zur Verfügung gestellt. Falls andere Lieder bevorzugt werden, ist die Hintergrundmusik selbst zu organisieren.

6. Es werden nur professionell eingespielte Aufnahmen akzeptiert.

Definition

In dieser Wettbewerbskategorie haben Schüler die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten anhand eines türkischen Gedichtes zu demonstrieren.

Teilnahmebedingungen

1. Am Gedichtvortrag dürfen nur die Jahrgänge 1999-2003 teilnehmen.

2. Teilnehmer die in den letzten Jahren am Sprachwettbewerb teilgenommen und im Ödsterreichfinale in dieser Kategorie die Plätze 1-3 belegt haben, dürfen an dieser Kategorie nicht erneut teilnehmen. An allen anderen Kategorien ist eine Teilnahme möglich. Teilnehmer die beim Finale in der Türkei vertreten waren, können an keiner Disziplin und Kategorie erneut teilnehmen

3. Beim Gedichtvortrag erfolgt die Punktevergabe nach folgenden Kriterien: Türkischniveau, Beherrschung des Textes, Bühnenperformanz, Betonung, Gestik und Mimik, Auswahl Begleitmusik und Kostüm.

4. Gedichtvortragsteilnehmer müssen eine A2 Türkischprüfung ablegen. Das Ergebnis dieser Prüfung stellt 40% der Gesamtpunkte dar. Die Gesamtpunkte setzten sich aus 60% aus der Leistung/Performanz und 40% aus der Türkischprüfung zusammen. Beispiel: Werden im Liedvortrag 70 von 100 Punkten in Performanz und 50 Punkte in der Türkischprüfung erreicht, setzt sich das Gesamtergebnis wie folgt zusammen: (70 Punkte x 0,6) + (50 Punkte * 0,4) = 62 Punkte. Die Platzierung erfolgt nach der Gesamtpunktezahl.

5. Beim Gedichtvortrag ist es zu empfehlen, Gedichte aus der Empfehlungsliste zu nehmen. Bei Eigenauswahl eines Gedichtes und nichtpassendem Inhalt besteht die Möglichkeit, dass das Gedicht im Finale vom Organisator geändert werden kann.

6. Der Teilnehmer hat seine Hintergrundmusik selbst zu organisieren. 7. Das Gedicht darf die Dauer von 5 Minuten nicht überschreiten.

Definition

Eine Wettbewerbskategorie, die im Gegensatz zu den anderen Kategorien mehr Freiraum bietet. Die Schüler zeigen eine Bühnenperformance mit Unterstützung ihrer Körpersprache, Gestik und Mimik. Sie beweisen, wie gut sie die türkische Sprache einsetzen können, sei es in einem Sketch, einer Comedyeinlage oder einer anderen Darbietungsform, bei der der Einsatz der türkischen Sprache eine zentrale Rolle spielt.

Teilnahmebedingungen

1. Am Theater und Talentwettbewerb dürfen nur die Jahrgänge 1999-2003 teilnehmen.

2. Für den Theater und Talentwettbewerb gibt es eine Vorausscheidung. Den Regionalfinals ist es frei beliebig wie viele Wettbewerber angenommen werden. Die Besten werden zum Halbfinale eingeladen.

3. Teilnehmer die in den letzten Jahren am Sprach- und Kulturwettbewerb teilgenommen und im Österreichfinale in dieser Kategorie die Plätze 1-3 belegt haben, dürfen an dieser Kategorie nicht erneut teilnehmen. An allen anderen Kategorien ist eine Teilnahme möglich. Teilnehmer die beim Finale in der Türkei vertreten waren, können an keiner Disziplin und Kategorie erneut teilnehmen

4. Am Ende der Vorausscheidung werden die Teilnehmer einer Türkisch-Grundstufe Prüfung unterzogen. Um ins Finale zu kommen, müssen mindestens 40 Punkte erreicht werden. Um am Türkeifinale teilzunehmen sind mindestens 60 Punkte erforderlich. Da es den Theater und Talentwettbewerb in der Türkei nicht gibt, können die Teilnehmer nur mit angepasster Aufführung und Leistung über den Talentwettbewerb teilnehmen.

5. Die Videoaufzeichnung in hoher Qualität muss bis zum 20.02.2015 auf den FTP-Server hochgeladen werden. In denselben Ordner muss außerdem eine Textdatei mit einer Kurzbeschreibung (Region, Name des Films, Thema, Dauer, Schauspieler u. ä.) hinzugefügt werden. Die Dateinamen des Films und der Textdatei müssen übereinstimmen.

6. Das Theaterstück sollte nicht länger als 8 Minuten dauern.

7. In dieser Disziplin ist es sowohl möglich als Einzelner teilzunehmen, als auch in einer Gruppe mit

8. max. 6 Teilnehmern.

9. Die Jury bewertet folgende Kriterien: Türkischniveau, Bezug des Theaterstücks zur türkischen Kultur, Exklusivität/Originalität, Timbre, Schauspielerisches Talent und Zeitausnutzung und Szenario.

Definition

Beim Aufsatzwettbewerb zeigen die Teilnehmer, die Türkisch als Fremdsprache gelernt haben, ihr Können im Verfassen von Texten.

Teilnahmebedingungen

1. Am Aufsatzwettbewerb dürfen nur die Jahrgänge 1996-2002 teilnehmen.

2. Die Sprache ist Türkisch

3. Das Thema der Aufsatzes ist festgelegt auf: „Geschichte und kulturelle Bedeutung Österreichs”

4. Für den Aufsatzwettbewerb gibt es eine Vorausscheidung, den Regionen steht es frei wie viel Teilnehmer sie annehmen. Die besten drei werden zum Halbfinale eingeladen.

5. Alle Teilnehmer müssen die Aufsätze bis zum 20.02.2015 per E-Mail an info@sprachundkultur.at zuschicken.

6. Die eingesandten Aufsätze dürfen vorher in keiner Weise publiziert oder prämiert worden sein.

7. Folgende Formatierungen für den Aufsatz sind zu beachten: Format A4(210mm x 297mm), Seitenabstand links 2,5cm, rechts 2,0cm, oben 2,5cm und unten 2,5cm. Überschriften rechtsbündig oder linksbündig, Erklärungen und Beschreibungen zentriert. Die Schriftart muss Times New Roman in Schriftgröße 12 sein, wichtige Stellen können fett markiert werden. Bei der Formatierung auf 1,5 Zeilenabstand zu achten. Nach dem Punkt muss eine Leerzeile eingefügt und alle Seiten des Aufsatzes nummeriert werden.

8. Die Länge des Aufsatzes muss zwischen 5-10 Seiten betragen.

9. Zu Beginn des Aufsatzes ist Name, Nachname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefon, E-Mail, u. a. Informationen und ein kurzer Lebenslauf zu schreiben.

10. Das Phönix Realgymnasium. behält sich das Recht vor, alle Aufsätze zu publizieren. Die in dem Aufsatz geschilderten Anschauungen und Gedanken unterliegen der Verantwortung des Autors. Das Nutzungsrecht der eingesendeten Aufsätze liegt beim Phönix Realgymnasium.

3) Türkisch als Muttersprache

Definition

In dieser Wettbewerbskategorie haben Schüler die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten anhand eines türkischen Liedes zu demonstrieren.

Teilnahmebedingungen

Am Liedvortrag dürfen nur die Jahrgänge 1997 – 2000 teilnehmen.

2. Beim Liedvortrag erfolgt die Punktevergabe nach folgenden Kriterien: Timbre, Stimmlage, Rhythmus, Aussprache und Akzent, Interpretation und Kostüm.

3. Teilnehmer die in den letzten Jahren am Sprach und Kulturwettbewerb teilgenommen und im Österreichfinale in dieser Kategorie die Plätze 1-3 belegt haben, dürfen an dieser Kategorie nicht erneut teilnehmen. An allen anderen Kategorien ist eine Teilnahme möglich. Teilnehmer die beim Finale in der Türkei vertreten waren, können an keiner Disziplin und Kategorie erneut teilnehmen.

4. Beim Liedvortrag ist es zu empfehlen, Lieder aus der Empfehlungsliste zu nehmen. Hierfür werden unsererseits Hintergrundlieder zur Verfügung gestellt. Falls andere Lieder bevorzugt werden, ist die Hintergrundmusik selbst zu organisieren. Es werden nur professionelle Aufnahmen akzeptiert!

Definition

In dieser Wettbewerbskategorie haben die Schüler die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten anhand eines türkischen Gedichtes zu demonstrieren.

Teilnahmebedingungen

1. In dieser Disziplin können nur die Jahrgänge 1998-2002 teilnehmen.

2. Teilnehmer welche in den letzten Jahren am Sprach und Kulturwettbewerb teilgenommen und im Österreichfinale in dieser Kategorie die Plätze 1-3 belegt haben, dürfen an dieser Kategorie nicht erneut teilnehmen. An allen anderen Kategorien ist eine Teilnahme möglich. Teilnehmer die beim Finale in der Türkei vertreten waren, können an keiner Disziplin und Kategorie erneut teilnehmen.

3. Beim Gedichtvortrag wird die Punktierung nach folgenden Kriterien vergeben: Beherrschung des Textes, Bühnenperformance, Betonung, Gestik und Mimik, Auswahl der Begleitmusik und Kostüm.

4. Beim Gedichtvortrag ist es zu empfehlen, Gedichte aus der Empfehlungsliste zu nehmen. Bei Eigenauswahl eines Gedichtes und darin nichtpassendem Inhalt besteht die Möglichkeit, dass das Gedicht im Finale vom Organisator geändert werden kann.

5. Der Teilnehmer hat seine Hintergrundmusik selbst zu organisieren.

6. Das Gedicht darf die Dauer von 5 Minuten nicht überschreiten.

Definition

Dieser Wettbewerb ist eine Disziplin für Teilnehmer, die Türkisch als Muttersprache haben, mit der Absicht sich besser auszudrücken, zu lesen und zu verstehen.

Teilnahmebedingungen

1. In dieser Disziplin können nur die Jahrgänge 1999-2002 teilnehmen.

2. Teilnehmer die in den letzten Jahren am Sprach und Kulturwettbewerb teilgenommen und im Österreichfinale in dieser Kategorie die Plätze 1-3 belegt haben, dürfen an dieser Kategorie nicht erneut teilnehmen. An allen anderen Kategorien ist eine Teilnahme möglich. Teilnehmer die beim Finale in der Türkei vertreten waren, können an keiner Disziplin und Kategorie erneut teilnehmen.

3. Die Lesewettbewerbsteilnehmer nehmen am ? März 2014 an einer Leseprüfung mit 50 Fragen teil.

4. Die Besten Drei werden beim Österreichfinale geehrt.

5. Der Gewinner dieser Disziplin wird auch beim Weltfinale in der Türkei teilnehmen. In der Türkei werden die Teilnehmer eine Prüfung in zwei Stufen absolvieren. 1. Stufe: Test mit 50 Fragen aus Lese-, Wort- und Sprachverständnis eines Textes. 2. Stufe: Test mit 50 Fragen aus den Büchern die die Teilnehmer gelesen haben.

6. Das Gesamtergebnis berechnet sich aus 50% (Lese-, Wort und Sprachverständnis und 50% Fragen zu den gelesenen Büchern)

Definition

Der Allgemeinbildungswettbewerb ist die Disziplin, in der Teilnehmer Türkisch als Fremdsprache gelernt haben und ihr Wissen in türkischer Geschichte, türkischer Kultur, türkischer Geographie und der Allgemeinbildung beweisen.

Teilnahmebedingungen

1. In dieser Disziplin können nur die Jahrgänge 1999-2003 teilnehmen.

2. Teilnehmer die in den letzten Jahren am Sprach und Kulturwettbewerb teilgenommen und im Österreichfinale in dieser Kategorie die Plätze 1-3 belegt haben, dürfen an dieser Kategorie nicht erneut teilnehmen. An allen anderen Kategorien ist eine Teilnahme möglich. Teilnehmer die beim Finale in der Türkei vertreten waren, können an keiner Disziplin und Kategorie erneut teilnehmen.

3. Teilnehmer dieser Kategorie müssen eine Türkischprüfung mit 50 Fragen ablegen.

4. Die Fragen stellen sich zu 30% aus Türkisch und 70% aus Türkischer Geschichte und Kultur sowie Geographie und Allgemeinbildung zusammen.

5. Für diese Disziplin werden die Werke vom jeweiligen Organisator vor Ort bereitgestellt und rechtzeitig veröffentlicht.

Definition

Türkischsprachige Teilnehmer führen türkische Volkstänze als Gruppe auf.

Teilnahmebedingungen

1. Am türkischen Volkstanzwettbewerb dürfen nur die Jahrgänge 1997-2001 teilnehmen.

2. Für diese Kategorie gibt es eine Vorausscheidung. Die Besten werden zum Halbfinale eingeladen. Neben den Wettbewerben können auch verschiedene Gruppen zur Bühnenshow eingeladen werden.

3. Mannschaften die in den vergangenen Jahren am Sprach und Kulturwettbewerb in dieser Disziplin teilgenommen haben, dürfen nicht erneut teilnehmen. Eine erneute Teilnahme ist nur möglich, wenn mindestens die Hälfte der Mannschaftsteilnehmer neu im Team ist.

4. Die Volkstänze werden traditionell aufgeführt, hierbei stehen die ästhetische Aspekte im Vordergrund.

5. Der zu bewertende Auftritt muss von einer festinstallierten Kamera frontal und ununterbrochen gefilmt, das genutzte Areal und die Mannschaft scharf zu sehen sein. Die Aufnahme darf keinesfalls aus verschiedenen Winkeln oder ein und ausgezoomt dargestellt werden. Falls die Mannschaft traditionelle Kostüme besitzt, sollten diese bei der Aufzeichnung getragen werden. Falls keine Kostüme vorhanden sind, sollten einheitliche Kleider getragen werden (Trainingsanzug etc.).

6. Die Videoaufzeichnung in hoher Qualität muss bis zum 01.03.2013 auf den FTP-Server hochgeladen werden. In denselben Ordner muss außerdem eine Textdatei mit einer kurzen Beschreibung (Name, Nachname der Teilnehmer, Volkstanzregion) hinzugefügt werden. Die Dateinamen der Aufzeichnung und der Textdatei sollten übereinstimmen.

7. Es wird nach ästhetischer Präsentation und eingehaltenen Kriterien bewertet.

8. Die teilnehmenden Regionen müssen die Hintergrundmusik für die Volkstänze selbst organisieren.

9. Kostüme sollten dem Stil des Volkstanzes entsprechen und harmonieren. Übertriebene Accessoires oder Schmuckstücke sollten vermieden werden.

10. Die Kostüme müssen von jeder Mannschaft selbst beschafft werden. Bevor die Kostüme angeschafft werden, ist es zu empfehlen die Kostümverantwortlichen zu kontaktieren.

11. Die Dauer der Aufritte sollten zwischen 5-7 Minuten dauern. Falls es ein Intro geben sollte, ist dieses nicht länger als 60 Sekunden zu wählen.

12. Die Teilnehmergruppe muss mit mindestens 4 unterschiedlichen Tänzen antreten.

4) KULTURELLE BEGABUNG

In dieser Kategorie können Schüler mit einer eigenen Zeichnung zum Thema „Respekt vor heiligen Werten“ teilnehmen. Teilnahmebedingungen

* Alle SchülerInnen von 12 bis 19 Jahren können teilnehmen.

*Die TeilnehmerInnen können selbstgewählte Techniken und selbstgewähltes Material ohne Einschränkung verwenden. *Das Format der Zeichnung muss 35×50 cm sein.

*Die SchülerInnen können mit Zeichnungen, die noch keinen Preis erhalten haben und nicht ausgestellt wurden, teilnehmen.

* Die TeilnehmerInnen müssen ihre gescannten Zeichnungen (in JPG Format, mit 200 dpi Auflösung)bis zum 1. März 2016 an info@sprachundkultur.at senden. Es sind auch folgende Informationen anzugeben: Name, Nachname, Geburtsdatum, Schule und Klasse, Wohnadresse, Telefonnummer und Emailadresse.

* Das Phönix-Realgymnasium wählt die Gewinner Alle eingeschickten Zeichnungen werden außerdem an die Organisatoren der Internationalen Sprach- und Kulturfestival weitergeleitet. Diese entscheiden ob eine der eingereichten Zeichnungen an der Internationalen Sprach- und Kulturfestival 2016 teilnehmen darf.

*Die TeilnehmerInnen werden bis 6. März 2016 über die GewinnerInnen informiert. 4b) Wienvorstellung In dieser Wettbewerbskategorie haben SchülerInnen die Möglichkeit eine Wien-Präsentation im Rahmen eines Ausstellungsstands (maximal 2 x 3 Meter) zu gestalten und die historischen, touristischen und kulturellen Reichtümer von Wien vorzustellen. Möglichkeit, am 2. und 3. April 2016 im Rahmen des Österreichfinales Wien mit seinen historischen, touristischen und kulturellen Reichtümern mittels eines Ausstellungsstandes vorzustellen. Teilnahmebedingungen

*Der Stand muss mit geeigneten Materialien ausgestattet sein. Es dürfen keine gefährlichen, oder verbotene Materialien verwendet werden. Ebenfalls dürfen keine leicht entzündliche Materialien, oder Flüssigkeiten verwendet werden. Das Team hat für die Sicherheit des Standes und Dritter zu sorgen. Das PHÖNIX-Realgymnasium und PHÖNIX in Tirol übernehmen keine wie immer geartete Verantwortung für jegliche Schäden (auch am am Stand selbst), oder an Dritten, sowie Schäden und Verletzungen, welche Teammitglieder erleiden könnten *Alle Informationen sollen in deutscher Sprache sein.

*Die Teilnahme an dieser Kategorie erfolgt in Teams (mind. 2 TeilnehmerInnen).

*Die Jurymitglieder werden den besten Stand ermitteln.

*Der Preis wird dem ganzen Team verliehen. Außerdem erhält jedes Teammitglied eine Medaille. ACHTUNG! Personenbezogene Daten werden nicht weitergegeben und dienen ausschließlich für die Anmeldung zum und den Ablauf des Wettbewerbs und die Organisation der einzelnen Bundesland-Finale und des ÖsterreichFinales! Für die Teilnahme am Wettbewerb und an den einzelnen Bundesland-Finali und am Österreich-Finale besteht kein Rechtsanspruch. Die Entscheidungen der jeweiligen Jury sind unveränderbar. Der Rechtsweg istausgeschlossen. Die Teilnahme am Wettbewerb und an den einzelnen Bundesland-Finale und am Österreich-Finale, sowie die Zu- und Abfahrt zum jeweiligen Wettbewerbsort erfolgen auf eigene Gefahr und Kosten. Das PHÖNIX-Realgymnasium und der Verein PHÖNIX in Tirol übernehmen keine Haftung für abhandengekommene, beschädigte, zerstörte und gestohlene Gegenstände, Requisiten und Kostüme. Mit der Anmeldung zum jeweiligen Bundesland-Finale und mit der Ermittlung als TeilnehmerIn für das Österreich-Finale erklären sich die TeilnehmerInnen und deren Erziehungsberechtigte gleichzeitig mit Aufnahmen und Übertragung durch Presse, Fernsehen und Radio einverstanden